Lexikon
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regeln den Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung, einschließlich natürlicher Strahlenquellen wie Radon. Sie setzen europäische Richtlinien um und legen verbindliche Maßnahmen zur Überwachung, Begrenzung und Reduzierung radioaktiver Strahlung fest.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – Allgemeine Regelungen
- Regelt den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
- Legt Grenzwerte für Strahlenbelastung fest, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.
- Verpflichtet Unternehmen und Behörden zur Überwachung und Minimierung der Strahlenexposition.
- Beinhaltet Maßnahmen für den Schutz vor natürlichen Strahlenquellen, insbesondere Radon in Gebäuden und an Arbeitsplätzen.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – Konkrete Vorgaben und Maßnahmen
Die StrlSchV konkretisiert das StrlSchG und definiert detaillierte Vorschriften zur Umsetzung.
Wichtige Bestimmungen:
- Referenzwert für Radon in Innenräumen: Maximal 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter Luft) in Gebäuden und Arbeitsstätten.
- Messpflicht für Radon: In Radonvorsorgegebieten müssen Arbeitgeber Radonmessungen durchführen und ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen.
- Bauliche Schutzmaßnahmen: Neubauten in Radonvorsorgegebieten müssen radondicht ausgeführt werden.
- Überwachungs- und Meldepflichten: Strahlenbelastung muss dokumentiert und bei Überschreitungen Maßnahmen ergriffen werden.
- Vorgaben für beruflich strahlenexponierte Personen: Festlegung von Dosisgrenzwerten und Schutzmaßnahmen für Beschäftigte in Strahlenbereichen.
Schutzmaßnahmen gemäß StrlSchG und StrlSchV:
- Radondichte Hauseinführungen: Hauseinführungen für Kabel und Rohre müssen gasdicht sein (z. B. gemäß FHRK Merkblatt MB 101).
- Keine unkontrollierte Ausbreitung durch Hohlräume: Radon darf sich nicht durch Leerrohre, Kellerschächte oder ungeschützte Hohlräume verbreiten.
- Bauliche Abdichtung: Bodenplatten, Wände und Fugen müssen mit radonbeständigen Dichtsystemen geschützt werden.
- Radonabsaugung oder Lüftungssysteme: In stark belasteten Gebäuden kann eine Unterdruckbelüftung oder Radonbrunnen erforderlich sein.
- Regelmäßige Radonmessungen: Insbesondere in Kellerräumen, erdberührten Bereichen und Arbeitsplätzen sind regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben.
Anwendungsbereiche:
- Radonvorsorgegebiete: Verpflichtende Schutzmaßnahmen und regelmäßige Messungen.
- Neubauten und Sanierungen: Radonschutzmaßnahmen müssen frühzeitig eingeplant werden.
- Arbeitsstätten mit Radonbelastung: Pflicht zur Überwachung und Reduzierung der Strahlenexposition.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bilden die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor ionisierender Strahlung und Radonexposition. Durch bauliche Schutzmaßnahmen, regelmäßige Messungen und Einhaltung der Grenzwerte können Gesundheitsrisiken minimiert werden.