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Lexikon

Radonvorsorgegebiete

Radonvorsorgegebiete – Schutz vor Radonbelastung in Gebäuden

Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, in denen aufgrund geologischer Bedingungen ein erhöhtes Risiko für Radonbelastung in Innenräumen besteht. Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Erdreich austritt und über Bodenplatten, Kellerschächte, Fugen und Hauseinführungen in Gebäude eindringen kann. Langfristige Radonexposition erhöht das Lungenkrebsrisiko, weshalb in Radonvorsorgegebieten besondere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind.

Kriterien für Radonvorsorgegebiete:

  • Erhöhte Radon-Konzentrationen im Boden: Bestimmung erfolgt durch geologische Messungen.
  • Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m³ in Innenräumen gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
  • Regionale Unterschiede: Besonders betroffen sind Mittelgebirgsregionen, Granit- und Schiefergebiete.

Gesetzliche Regelungen und Anforderungen:

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) legen Maßnahmen zum Radonschutz fest.
  • In Neubauten müssen radondichte Abdichtungen für Bodenplatten und Hauseinführungen eingesetzt werden.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten Messungen durchzuführen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Schutzmaßnahmen gegen Radon in Gebäuden:

  • Radondichte Hauseinführungen: Hauseinführungen für Kabel und Rohre müssen gasdicht sein, um das Eindringen von Radon zu verhindern (z. B. gemäß FHRK Merkblatt MB 101).
  • Keine unkontrollierte Ausbreitung durch Hohlräume: Radon darf sich nicht durch Leerrohre, Kellerschächte oder ungeschützte Hohlräume im Gebäude verteilen.
  • Bodenplatten und Fugen abdichten: Einsatz von radonbeständigen Dichtsystemen wie EPDM-Dichtungen oder Sperrfolien.
  • Lüftungssysteme installieren: Erhöhter Luftaustausch kann die Radonkonzentration in Innenräumen reduzieren.
  • Radonabsaugung unter Gebäuden: Bei hoher Belastung kann eine Radonbrunnen- oder Unterdruckbelüftung unter der Bodenplatte installiert werden.
  • Regelmäßige Messungen: Insbesondere in Kellerräumen und erdberührten Bereichen sollten Radonmessungen durchgeführt werden.

Anwendungsbereiche:

  • Neubauten in Radonvorsorgegebieten: Pflicht zur Einhaltung radondichter Bauweisen.
  • Sanierung bestehender Gebäude: Nachrüstung von Abdichtungen und Lüftungssystemen zur Radonreduktion.
  • Arbeitsplätze in erdberührten Bereichen: Pflicht zur Radonmessung und ggf. Reduzierung der Belastung.

Radonvorsorgegebiete erfordern spezielle bauliche Maßnahmen, um das Eindringen von Radon zu verhindern. Durch den Einsatz geprüfter Dichtungssysteme und regelmäßige Radonmessungen kann die Gesundheitsgefährdung durch Radon erheblich reduziert werden.