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Lexikon

DIN 4108 Beiblatt 2

DIN 4108 Beiblatt 2 – Regelungen zur Vermeidung von Wärmebrücken

Die DIN 4108 Beiblatt 2 gibt verbindliche Regelungen zur Vermeidung von Wärmebrücken vor und ergänzt die DIN 4108-2 (Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz). Sie dient als Planungs- und Nachweisgrundlage zur Minimierung von Wärmeverlusten und Feuchtigkeitsproblemen an Gebäuden.


1. Ziel der DIN 4108 Beiblatt 2

  • Reduzierung von Wärmebrücken, um Wärmeverluste zu minimieren und Heizkosten zu senken.
  • Vermeidung von Tauwasserbildung und Schimmelrisiko durch unkontrollierte Kältezonen.
  • Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023).
  • Standardisierung baulicher Lösungen zur sicheren Ausführung von Wärmebrücken-Konstruktionen.

2. Definition von Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2

Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, in dem die Wärme schneller nach außen entweicht als in angrenzenden Bauteilen. Ursachen:

  • Geometrische Wärmebrücken (Ecken, Kanten, Anschlüsse).
  • Konstruktive Wärmebrücken (Materialwechsel mit unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten).
  • Luftdichtheitsprobleme (Leckagen an Anschlüssen und Durchdringungen).

3. Anforderungen der DIN 4108 Beiblatt 2

3.1. Wärmebrückenreduktion

  • Vermeidung von Unterbrechungen in der Wärmedämmung durch kontinuierliche Dämmführung.
  • Anwendung geprüfter Konstruktionen, die in Beiblatt 2 als wärmebrückenminimierte Details aufgeführt sind.
  • Dämmung an kritischen Bauteilanschlüssen, z. B. an:
    • Fenster- und Türanschlüssen.
    • Bodenplatten- und Kellerdeckenanschlüssen.
    • Balkonauskragungen (thermische Trennung erforderlich).
    • Dachdurchdringungen und Attikabereichen.

3.2. Wärmebrückenzuschlag in der Energiebedarfsberechnung

  • Falls die Vorgaben des Beiblatt 2 konsequent umgesetzt werden, kann ein geringerer Wärmebrückenzuschlag (ΔUWB = 0,03 W/m²K) angesetzt werden.
  • Bei unkontrollierter oder schlechter Ausführung steigt der Wärmebrückenzuschlag auf 0,10 W/m²K, was die energetische Bewertung des Gebäudes verschlechtert.

3.3. Hauseinführungen und Wärmebrückenfreiheit

  • Hauseinführungen für Kabel und Rohre müssen wärmebrückenfrei ausgeführt werden.
  • Doyma-Dichtungssysteme (z. B. Curaflex® oder Quadro-Secura®) bieten druckwasserdichte und wärmebrückenfreie Lösungen für Hauseinführungen.
  • Vermeidung von ungedämmten Leerrohren und Kellerschächten, die Wärmeverlust und Kondensation begünstigen.

4. Fehlervermeidung in der Praxis

  • Durchgehende Dämmung: Dämmstoff muss lückenlos verlegt werden.
  • Materialwechsel vermeiden: Unterschiedliche Wärmeleitfähigkeiten können Kältebrücken erzeugen.
  • Prüfung der Luftdichtheit: Ein Blower-Door-Test (nach DIN EN 13829) hilft, Luftleckagen zu finden.
  • Thermische Trennung bei Balkonplatten und Fensteranschlüssen sicherstellen.

5. Gesetzliche Vorgaben & Zusammenhang mit dem GEG 2023

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) fordert die Vermeidung von Wärmebrücken zur Einhaltung der energetischen Anforderungen.
  • Werden die Wärmebrückenkonstruktionen aus Beiblatt 2 eingehalten, reduziert sich der Wärmebrückenzuschlag und verbessert die Energieeffizienzbewertung des Gebäudes.

6. Auswirkungen einer schlechten Umsetzung der DIN 4108 Beiblatt 2

  • Höherer Energieverbrauch durch unkontrollierte Wärmeverluste.
  • Erhöhtes Schimmelrisiko an kühlen Bauteilen.
  • Bauschäden durch Tauwasserbildung in kritischen Bereichen.
  • Höherer Wärmebrückenzuschlag, was zu einer schlechteren energetischen Gesamtbewertung führt.

Fazit

Die DIN 4108 Beiblatt 2 liefert konkrete Planungsdetails zur Vermeidung von Wärmebrücken und trägt zur Energieeffizienz, Behaglichkeit und Bauschadensfreiheit bei. Die Umsetzung dieser Regelungen ist für die Einhaltung des GEG 2023 und eine optimale Gebäudebewertung entscheidend. Wärmebrückenfreie Hauseinführungen (z. B. von Doyma) sind essenziell, um unnötige Energieverluste zu vermeiden.