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Hauseinführungen für Anbindungsleitungen von Wärmepumpen

Die Hauseinführung von Anbindungsleitungen für Wärmepumpen erfordert eine sorgfältige Planung hinsichtlich Dichtheit, Dämmung, mechanischer Stabilität, Brandschutz und gesetzlicher Vorgaben. Je nach Art der Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Split-Anlagen) gelten spezifische Anforderungen.


1. Allgemeine Anforderungen an Hauseinführungen

  • Dichtheit und Feuchteschutz:

    • Hauseinführungen müssen gas- und wasserdicht sein, um Feuchtigkeit, Radon und Grundwasser fernzuhalten.

    • Normen: DIN 18533 (Abdichtung erdberührter Bauteile), DVGW VP 601 (Dichtheit von Hauseinführungen), DIN EN 16961 (Radonschutz).

  • Wärmedämmung und Frostschutz:

    • Heizungsanbindungsleitungen müssen nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) §69 gedämmt werden.

    • Besonders für Leitungen, die an Außenluft verlegt werden, gilt die 200%-Regelung (doppelte Mindestdämmung).

  • Mechanische Stabilität:

    • Hauseinführungen müssen Setzungen und Bewegungen des Gebäudes standhalten.

    • Schutzrohre oder Mehrsparten-Hauseinführungen (MSH) sind empfehlenswert.


2. Spezifische Anforderungen nach Wärmepumpenart

Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • Heizwasserleitungen müssen mit geeigneten Dichtungen durchgeführt werden, um Wärmeverluste und Feuchtigkeitseintritt zu vermeiden.

  • Zusätzliche Kondensatleitung notwendig, mit frostsicherer Verlegung, um das Einfrieren des Kondensats im Winter zu verhindern.

  • Dämmung gemäß GEG: Heizwasserleitungen im Außenbereich benötigen 200% Dämmung für maximale Energieeffizienz.

  • Gasdichtigkeit (Radonschutz): Hauseinführungen müssen radondicht ausgeführt werden, insbesondere in radonbelasteten Gebieten (DIN EN 16961).

Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • Soleleitungen müssen wärmegedämmt und korrosionsgeschützt sein.

  • Die Verlegung erfolgt gemäß VDI 4640, mit Druckprüfung vor Inbetriebnahme.

Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Brunnenwasserleitungen benötigen eine Abdichtung nach DVGW W 400 gegen Grundwasser.

  • Genehmigungspflicht nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich.

Split-Wärmepumpen

  • Kältemittelleitungen müssen dampfdicht gedämmt sein, um Energieverluste und Kondensatbildung zu vermeiden.

  • Hauseinführung muss gasdicht erfolgen, insbesondere bei radonbelasteten Regionen.

  • Normen: DIN EN 378 (Sicherheit und Umweltanforderungen für Kältesysteme), VDI 4640.


3. Brandschutzanforderungen

  • Hauseinführungen müssen feuerbeständig sein, besonders wenn sie durch Brandabschnitte führen.

  • Normen:

    • DIN 4102 (Baulicher Brandschutz)

    • MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)

    • EN 1366-3 (Leitungsabschottungen)


4. Genehmigungen und Netzbetreiber-Vorgaben

  • Erdwärmesonden benötigen oft eine wasserrechtliche Genehmigung.

  • Elektrische Anschlüsse müssen gemäß VDE 0100-410 erfolgen.

  • Netzbetreiber-Vorgaben sind zu beachten (z. B. für Stromanschluss der Wärmepumpe).


Fazit

Die Hauseinführung für Wärmepumpen-Anbindungsleitungen erfordert eine sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf Dichtheit, Dämmung, Frostschutz und Brandschutz. Spezielle Anforderungen gelten je nach Wärmepumpenart, wobei gesetzliche Vorschriften (GEG, WHG, VDI 4640, DIN-Normen) eingehalten werden müssen. Eine fachgerechte Installation durch zertifizierte Fachbetriebe ist essenziell, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.



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